Wildbacherkundung per Drohne für Gemeinden & Land

Unsere erfahrenen Piloten befliegen mit zertifizierten Drohnen die gesamte Länge der definierten Gräben im Gemeindegebiet und begehen relevante Strecken. Aus den dabei aufgenommenen Luftbildern erstellen wir im nächsten Schritt zweidimensionale Orthofotos der einzelnen Gräben mit einer Auflösung von unter 10 cm/Pixel. Bereits 48 Stunden nach der Befliegung können mitihilfe KI-gestützter Analysen gemäß dem jeweils aktuellen „Protokoll Laufende Überwachung (nach ONR 24803) und Wildbachbegehung (§101 Abs 6 ForstG)" definierte Übelstände in diesen Gräben identifiziert werden.

Lückenlose Überwachung - mehr Sicherheit

Der Inspektions-Report steht der Gemeinde rund um die Uhr im bereitgestellten Online-Portal zur Verfügung und kann direkt als PDF-Format heruntergeladen und ausgedruckt oder als digitale Datenbasis exportiert werden. Auf Wunsch bieten wir als optionale Zusatzleistung eine automatisierte Vorlage zur Erstelllung von Schreiben der Gemeindeverwaltung an den Grundstückseigentümer zur Einleitung notwendiger Maßnahmen an.

Die Kosten liegen in der Regel deutlich unter denen einer manuellen Begehung und richten sich nach Länge der Gräben und Geländekomplexität in Bezug auf das Flugverfahren.

Mit dieser Lösung profitieren Sie von einer vollflächigen Datenerhebung, einer zeitnahen Berichtsvorlage sowie von möglichen Synergieeffekten – wie Zeitreihenvergleiche – durch eine mehrjährige Kooperation.

Für zusätzliches Monitoring nach Elementarereignissen, wie Sturm, Lawinen o.ä. oder für andere Aufträge stehen wir Ihnen selbstverständlich ebenfalls gerne zur Verfügung.

Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Bereiche:

©  adobestock
  • Planung gemeinsam mit der Gemeinde (Definition der „gefährlichen Strecken“)
  • Befliegung selbst oder durch eigene Drohnenpiloten
  • Analyse und Dokumentation
  • Ausweisung der Übelstände nach Art und Priorität (Fotos, Koordinaten, Grundstücksnummer)
  • Reporting mittels Bericht oder Zugriff zur Plattform
©  Christian Preiml

Die physische und digitale Erkundung von Wildbächen gem. Forstgesetz §101 (6) Novelle 2024 ermöglicht den Gemeinden einen weiteren Schritt in die Zukunft.

  • Keine nicht begehbaren Abschnitte und blinde Flecken
  • Orthofotos mit < 10 cm/Pixel
  • Automatisierte Schadenserkennung
  • Protokoll der laufenden Überwachung mit Ausweisung der Übelstände, Fotos & Grundstücknummer

Sie möchten gerne mehr erfahren? Kontaktieren Sie uns gerne!

©  René Knabl
Martin GRÜNWALD

Geschäftsführung

M: +43-0664-80767-9485

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